Architekten- und Innenarchitektenleistungen
HOAI Leistungsphase 1-9
Die Gesamtleistung eines Architekten
oder Ingenieurs wird in Deutschland
nach der Honorarrechnung für Architekten
und Ingenieure (HOAI)
in Leistungsphasen gegliedert.
Die HOAI ordnet den Leistungsphasen
einen bestimmten Anteil des Gesamthonorars
des Architekten oder Ingenieurs zu.
Für das Leistungsbild Gebäude und raumbildende
Ausbauten im Sinne von § 33 HOAI gibt es nach
Anlage 11 HOAI neun Leistungsphasen:
LP1
Grundlagenermittlung
LP2
Vorplanung mit Kostenschätzung
LP3
Entwurfsplanung und Kostenberechnung
LP4
Genehmigungsplanung
LP5 Ausführungsplanung
LP6
Vorbereitung der Vergabe einschließlich
Ermitteln der Mengen und Aufstellen
von Leistungsverzeichnissen
LP7
Mitwirkung bei der Vergabe, Kostenanschlag
LP8
Objektüberwachung (Bauüberwachung)
und Kostenfeststellung
LP9
Objektbetreuung und Dokumentation
Grundlagenermittlung - Hierzu zählen die der
eigentlichen Planung vorgeschalteten
Maßnahmen und Überlegungen,
insbesondere Gespräche mit dem
Auftraggeber bzw. Bauherren.
Die HOAI erwähnt als sog.
Grundleistungen beispielsweise
“Klären der Aufgabenstellung,
Beraten zum gesamten Leistungsbedarf”
und als besondere Leistungen
“Bestandsaufnahme, Standortanalyse”.