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ADRESSE VIERTLER Architekten + Ingenieure Moritzstrasse 29 65185 Wiesbaden
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Architekten- und Innenarchitektenleistungen HOAI Leistungsphase 1-9
Die Gesamtleistung eines Architekten oder Ingenieurs wird in Deutschland nach der Honorarrechnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in Leistungsphasen gegliedert. Die HOAI ordnet den Leistungsphasen einen bestimmten Anteil des Gesamthonorars des Architekten oder Ingenieurs zu. Für das Leistungsbild Gebäude und raumbildende Ausbauten im Sinne von § 33 HOAI gibt es nach Anlage 11 HOAI neun Leistungsphasen:
Grundlagenermittlung - Hierzu zählen die der eigentlichen Planung vorgeschalteten Maßnahmen und Überlegungen, insbesondere Gespräche mit dem Auftraggeber bzw. Bauherren. Die HOAI erwähnt als sog. Grundleistungen beispielsweise “Klären der Aufgabenstellung, Beraten zum gesamten Leistungsbedarf” und als besondere Leistungen “Bestandsaufnahme, Standortanalyse”.
LP1 Grundlagenermittlung LP2 Vorplanung mit Kostenschätzung LP3 Entwurfsplanung und Kostenberechnung LP4 Genehmigungsplanung LP5 Ausführungsplanung LP6 Vorbereitung der Vergabe einschließlich Ermitteln der Mengen und Aufstellen von Leistungsverzeichnissen LP7 Mitwirkung bei der Vergabe, Kostenanschlag LP8 Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Kostenfeststellung LP9 Objektbetreuung und Dokumentation
Architekten- und Innenarchitektenleistungen HOAI Leistungsphase 1-9
Die Gesamtleistung eines Architekten oder Ingenieurs wird in Deutschland nach der Honorarrechnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in Leistungsphasen gegliedert. Die HOAI ordnet den Leistungsphasen einen bestimmten Anteil des Gesamthonorars des Architekten oder Ingenieurs zu. Für das Leistungsbild Gebäude und raumbildende Ausbauten im Sinne von § 33 HOAI gibt es nach Anlage 11 HOAI neun Leistungsphasen:
LP1 Grundlagenermittlung LP2 Vorplanung mit Kostenschätzung LP3 Entwurfsplanung und Kostenberechnung LP4 Genehmigungsplanung LP5 Ausführungsplanung LP6 Vorbereitung der Vergabe einschließlich Ermitteln der Mengen und Aufstellen von Leistungsverzeichnissen LP7 Mitwirkung bei der Vergabe, Kostenanschlag LP8 Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Kostenfeststellung LP9 Objektbetreuung und Dokumentation
Grundlagenermittlung - Hierzu zählen die der eigentlichen Planung vorgeschalteten Maßnahmen und Überlegungen, insbesondere Gespräche mit dem Auftraggeber bzw. Bauherren. Die HOAI erwähnt als sog. Grundleistungen beispielsweise “Klären der Aufgabenstellung, Beraten zum gesamten Leistungsbedarf” und als besondere Leistungen “Bestandsaufnahme, Standortanalyse”.