ADRESSE
VIERTLER Architekten + Ingenieure
Moritzstrasse 29
65185 Wiesbaden
Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator
gem. Baustellenverordnung
Der Sicherheits- und Gesundheitskoordinator muß folgende
fachliche Anforderungen erfüllen:
baufachliche Kenntnisse
arbeitsschutzfachliche Kenntnisse
Koodinatorenkenntnisse
berufliche Erfahrung in der Planung
und/oder Ausführung von Bauvorhaben
Bauherren sind gemäß § 3 BaustellV verpflichtet, für Baustellen, auf denen Beschäftigte
mehrerer Arbeitgeber tätig werden, einen Sicherheits- und Gesundheitskoordinator
zu bestellen. Der Bauherr kann sich jedoch auch selbst bestellen
(sofern er die fachlichen Anforderungen erfüllt). Beauftragt er einen Dritten
mit den Aufgaben, so wird er von seiner Verantwortung aber nicht entbunden.
Die Aufgaben des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators unterteilen
sich gemäß § 3 Abs. 2, 3 BaustellV in Aufgaben während der Planung des Bauvorhabens
sowie in Aufgaben während der Ausführung des Bauvorhabens.
Ist für die Baustelle vor der Errichtung eine Vorankündigung im Sinne von
§2 Abs. 2 BaustellV zu übermitteln oder werden besonders gefährliche
Arbeiten ausgeführt, so ist gemäß § 2 Abs. 3 BaustellV zuvor durch den Sicherheits-
und Gesundheitskoordinator ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan
zu erstellen.
Die an den Sicherheits- und Gesundheitskoordinator gestellten fachlichen
Anforderungen sowie eine Konkretisierung seiner Aufgaben sind ind den
Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) (Geeigneter Koordinator: RAB 30)
niedergelegt. Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen geben den Stand der Technik
bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes auf Baustellen wieder.
Sie werden vom Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsfragen aufgestellt
und vom Bundesarbeitsministerium bekannt gegeben.